Erbrecht

Ich vertrete und berate Sie auch in erbrechtlichen Angelegenheiten.

Dabei können Sie schon vor dem Erbfall tätig werden. Ich berate Sie auch im Hinblick auf die Abfassung eines Testaments oder Erbvertrags.

Sollte der Erbfall schon eingetreten sein, prüfe ich eventuell vorliegende letztwillige Verfügungen. Falls Sie gesetzlicher Erbe sind erhalten Sie Informationen über Ihre damit entstandenen Rechte und Pflichten.

Selbstverständlich mache ich für Sie gegebenenfalls auch Ihren Pflichtteil geltend.

Wie kann ich Ihnen weiterhelfen?